Wer einen Kleingarten haben möchte, sollte wissen, dass er eine langfristig Tradition mit übernimmt.
Die Jahreszeiten bestimmen das Wachstum im Garten und beeinflussen die Gartenarbeit. Das Säen und Pflanzen, die Pflege, Ernte von Obst und Gemüse,
können nicht unweigerlich verschoben werden. Die Freude am Garten, mit selbstgezogenem Obst und Gemüse die Bereitschaft innerhalb einer Gemeinschaft mit zuwirken ist eine wichtige
Voraussetzung.
Die Vergabe eines Kleingartens erfolgt durch den Vereinsvorstand. Kleingartenparzellen können nicht eigenmächtig vergeben werden. Natürlich entstehen
mit der Übernahme eines Kleingartens auch Kosten und Aufwendungen.
Eine Schätzkommission ermittelt den Übernahmebetrag, der von den Neupächtern zu entrichten ist. Die Kosten, die u.a. durch. jährliche Pacht,
Mitgliedschaft im Verein, Beitrag an den Bezirksverband, Wasser- und Stromverbrauch entstehen, sind an den Verein zu entrichten. Die Pflege und Unterhaltung der Kleingartenanlage erfolgt in
Gemeinschaftsarbeit..
Denn die Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein beinhaltet auch die Bereitschaft in der Gartengemeinschaft AKTIV mitzuarbeiten!!!
Haben wir IHR Interesse geweckt????????????????
Dann sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
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